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PPWR verändert Möbelverpackungen: Was europäische Einkäufer von ihren Lieferanten erwarten sollten

  • Autorenbild: Media ASKT
    Media ASKT
  • 3. Aug.
  • 5 Min. Lesezeit
PPWR Is Changing Furniture Packaging: What European Buyers Should Expect from Their Suppliers

Europäische Einkäufer fragen uns oft:

„Können Sie die Möbelverpackungen recycelbar oder plastikfrei gestalten?“

Das ist eine wichtige Frage, aber unter der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) reicht das nicht mehr aus. Eine vollständige Diskussion über Verpackungen sollte auch klären:

  • Wer hat die Verpackung entworfen und freigegeben?

  • Wessen Marke ist darauf abgebildet?

  • Wer verfügt über die Material- und Gewichtsdaten?

  • Wer importiert die verpackten Möbel in die EU?

  • Wer ist für die EPR-Registrierung und -Berichterstattung (erweiterte Herstellerverantwortung) verantwortlich?

Für Möbellieferanten und Einkäufer macht die PPWR die Verpackung von einem reinen Beschaffungsartikel zu einem gemeinsamen Compliance-Prozess.

Möbelverpackung ist mehr als ein Pappkarton

Ein verpackter Esszimmerstuhl oder Tisch kann Folgendes umfassen:

  • Wellpappkartons

  • Wabenpapier und Kantenschutz

  • Innenschalen und Trennwände

  • Schutzbeutel

  • Beutel für Beschläge

  • Klebeband und Etiketten

  • Paletten und Transportfolien

Jede Komponente kann ein anderes Material, ein anderes Gewicht und einen anderen Recyclingweg aufweisen. Aus diesem Grund beschreibt die Aussage „Der Karton ist recycelbar“ nicht das gesamte Verpackungssystem. Europäische Einkäufer müssen zunehmend wissen, woraus jede Verpackungskomponente besteht, warum sie notwendig ist und wie ihre Konformität nachgewiesen werden kann.


Furniture packaging is more than a cardboard box
Image source: vPOOL

Wer ist der Hersteller bei einem Private-Label-Projekt?

In der Möbelbeschaffung bezeichnen wir die Fabrik normalerweise als den Hersteller. Unter der PPWR kann die rechtliche Rolle jedoch eine andere sein. Wenn ein europäischer Einzelhändler einen Esszimmerstuhl unter seinem eigenen Namen verkauft, die Verpackungsspezifikationen kontrolliert und sein Warenzeichen auf dem Produkt oder Karton anbringt, kann dieser Einzelhändler im Sinne der PPWR als Hersteller des verpackten Produkts angesehen werden.

Betrachten wir ein typisches ASKT-Projekt: Ein Einkäufer wählt einen unserer Esszimmerstühle aus, verlangt einen maßgeschneiderten Stoff, genehmigt die Kartonabmessungen und verkauft das Produkt unter seiner eigenen Marke. ASKT stellt die Möbel her und bereitet die Verpackung vor. Dennoch kann der europäische Markeninhaber weiterhin wichtige Herstellerpflichten tragen, da das Produkt und die Verpackung unter seinem Namen auf den Markt gebracht werden. Dies entbindet ASKT jedoch nicht vom Compliance-Prozess. Unsere Verantwortung besteht darin, die Verpackungsdaten und Belege bereitzustellen, die der Markeninhaber oder Importeur benötigt. Das verantwortliche Unternehmen kann daher nicht allein anhand der Fabrikrechnung oder der Incoterms identifiziert werden. Auch Branding, Designkontrolle und der Vertriebsweg spielen eine Rolle.

Was ist mit Möbeln der Marke ASKT?

Die Struktur kann anders aussehen, wenn die Möbel unter dem Namen ASKT verkauft werden und wir die Verpackungsspezifikationen kontrollieren. In diesem Fall kann ASKT die Herstellerverantwortung tragen, während der europäische Importeur überprüfen muss, ob die erforderlichen Konformitätsbewertungen, technischen Dokumentationen und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt wurden, bevor das Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Das bedeutet, dass Importeure eine einfache Aussage wie diese möglicherweise nicht mehr akzeptieren:

„Die Verpackung besteht aus recycelbarem Papier.“

Sie benötigen möglicherweise eine strukturierte Verpackungsakte, die überprüft, aufbewahrt und bei Bedarf den Behörden vorgelegt werden kann.


What about ASKT-branded furniture?

Hersteller und EPR-Erzeuger sind nicht dasselbe

Die PPWR unterscheidet außerdem zwischen dem Hersteller und dem Erzeuger (Producer). Der Hersteller ist für die Konformität der Verpackung mit den geltenden Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen verantwortlich. Der Erzeuger ist für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in dem Land verantwortlich, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird und voraussichtlich zu Abfall wird. Dies kann die Registrierung, die Meldung von Verpackungsmengen und Abfallwirtschaftsgebühren umfassen.

Abhängig vom Geschäftsmodell kann der Erzeuger Folgendes sein:

  • Der Importeur

  • Der Vertreiber

  • Der Einzelhändler

  • Ein Fernabsatzhändler

  • Das Unternehmen, das direkt an einen Endverbraucher liefert

Ein Verpackungsdesign kann daher einen einzigen Hersteller haben, während der EPR-Erzeuger von einem EU-Land zum anderen wechseln kann. Dies ist besonders relevant für Einkäufer, die dieselbe Möbelkollektion in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und anderen europäischen Märkten verkaufen.

Was sollte ein Möbellieferant bereitstellen?

Ein auf die PPWR vorbereiteter Möbellieferant sollte mehr als nur einen Materialnamen liefern. Für jede SKU und Verpackungsversion sollten Einkäufer schrittweise die folgenden Informationen erwarten:

1. Eine vollständige Verpackungsstückliste (BOM)

Die Stückliste der Verpackung sollte jede Komponente identifizieren, einschließlich Kartons, Schutzeinlagen, Beuteln, Klebeband, Etiketten, Beschlagverpackungen, Paletten und Transportfolien.

2. Material- und Gewichtsdaten

Jede Komponente sollte ein identifizierbares Material und Gewicht aufweisen. Dies unterstützt die technische Dokumentation, nationale Verpackungserklärungen und EPR-Meldungen. Europäische Kunden sollten nach Eintreffen der Ware keine Verpackungsgewichte mehr schätzen müssen.

3. Struktur und Funktion der Verpackung

Der Lieferant sollte in der Lage sein zu erklären:

  • Die Abmessungen der Verpackung

  • Die Position des Produkts

  • Die Funktion jeder Schutzkomponente

  • Welche Teile manuell getrennt werden können

  • Welche Teile vor Stößen, Kratzern, Feuchtigkeit oder Verrutschen schützen

Dies ist bei Möbeln besonders wichtig, da Tische und Stühle schwer, unregelmäßig geformt und anfällig für Transportschäden sind.

4. Belege

Relevante Materialdeklarationen, Spezifikationen und Prüfinformationen sollten mit der korrekten Verpackungsversion verknüpft sein. Begriffe wie „umweltfreundlich“ sind ohne klare Belege nicht ausreichend.

5. Verpackungsminimierung und -prüfung

Eine Verpackung sollte nicht mehr Material als nötig verwenden und gleichzeitig die Möbel ausreichend schützen. In unserer Branche ist dieses Gleichgewicht von entscheidender Bedeutung. Wird zu viel Verpackung weggelassen, kann dies zu mehr Transportschäden, Kundenreklamationen, Retouren und Ersatzlieferungen führen. Weniger Verpackung ist nicht nachhaltiger, wenn die Möbel nicht mehr sicher ankommen. Bei ASKT muss die Verpackungsoptimierung daher mit Transport- und Falltests (Drop-Tests) kombiniert werden.

6. Versions- und Änderungskontrolle PPWR

Die Änderung der Papiersorte, des Klebstoffs, der Beschichtung, des Schutzbeutels oder der inneren Struktur kann Auswirkungen auf die Verpackungsakte haben. Jede Verpackungsspezifikation sollte eine Versionsnummer haben, und Substitutionen sollten vor der Massenproduktion überprüft werden.


What buyers and suppliers should confirm before production

Plastikfreie Verpackungen sind eine Richtung, nicht die vollständige Antwort

Bei ASKT entwickeln wir Verpackungslösungen, die herkömmlichen Kunststoffschutz durch Wabenpapier, Papierkantenschutz und andere faserbasierte Materialien ersetzen. Dies unterstützt unseren Weg in Richtung plastikfreier Verpackungen (Zero-Plastic). Allerdings beweist „Zero-Plastic“ allein noch keine PPWR-Konformität. Eine papierbasierte Verpackungslösung muss dennoch:

  • Ordnungsgemäß spezifiziert sein

  • Funktional notwendig sein

  • Für den jeweiligen Recyclingstrom geeignet sein

  • Durch Material- und Gewichtsdaten belegt sein

  • Auf Produktschutz getestet sein

  • Während der Produktion kontrolliert werden

Dasselbe Prinzip gilt für Angaben zur Recyclingfähigkeit. Verantwortungsvolle Nachhaltigkeitskommunikation sollte auf Nachweisen basieren, nicht nur auf pauschalen Umweltaussagen.

Was Einkäufer und Lieferanten vor der Produktion klären sollten

Die Verpackungskonformität sollte während der Produktentwicklung besprochen werden, nicht erst, wenn der Container versandbereit ist. Vor der Freigabe der finalen Verpackung sollten Einkäufer und Lieferant Folgendes bestätigen:

  1. Wessen Marke erscheint auf dem Produkt und der Verpackung?

  2. Wer kontrolliert das Verpackungsdesign?

  3. Wer ist der PPWR-Hersteller?

  4. Wer ist der EU-Importeur?

  5. Wer ist der EPR-Erzeuger in jedem Markt?

  6. Wer führt die technische Dokumentation?

  7. Welche Daten und Belege muss der Lieferant bereitstellen?

  8. Wie werden zukünftige Verpackungsänderungen genehmigt?

Die Antworten können für ein Produkt der Marke ASKT, eine Private-Label-Kollektion eines Einzelhändlers oder ein direkt an eine Hotelgruppe geliefertes OEM-Projekt unterschiedlich ausfallen. Es gibt kein einheitliches Verantwortungsmodell für jeden Auftrag.

Von der Verpackungslieferung zu Verpackungsdaten

Die PPWR wird eine engere Zusammenarbeit zwischen europäischen Einkäufern und Möbellieferanten erfordern. Fabriken müssen genauere Daten auf Komponentenebene sammeln. Marken müssen verstehen, wie sich ihr Name und ihre Designkontrolle auf ihre Verantwortlichkeiten auswirken. Importeure müssen die Dokumentation überprüfen, bevor sie Produkte auf den Markt bringen. EPR-Erzeuger müssen verstehen, wo die Verpackung zuerst in Verkehr gebracht wird und wo sie zu Abfall wird.

Für ASKT sollte die Verpackungsentwicklung zunehmend zwei Ergebnisse liefern:

Ein Verpackungssystem, das die Möbel schützt und Ein strukturiertes Datenpaket, das unsere europäischen Partner unterstützt

Die zentrale Frage lautet nicht mehr nur:

„Ist diese Verpackung recycelbar?“

Sie lautet:

„Können Sie uns die Materialien, Gewichte, Struktur, Prüfbelege und die dahinterstehende Verantwortungsverteilung aufzeigen?“

Dies ist das Maß an Transparenz, das europäische Möbellieferketten zunehmend verlangen werden. Und so kann die Verpackungskonformität zu einem Teil einer verlässlicheren und professionelleren Beziehung zwischen Einkäufer und Lieferant werden.

Dieser Artikel spiegelt eine praktische Perspektive der B2B-Möbelbeschaffung wider und stellt keine Rechtsberatung dar. PPWR-Verantwortlichkeiten sollten stets in Abhängigkeit von der Verpackungsart, dem Vertriebsmodell und dem europäischen Zielmarkt beurteilt werden.

 
 
 

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